Qype-Abmahnung wg. kleinem Irrtum

Fortsetzung zur Story gestern: Also, das ist schon bemerkenswert: In Jans Blog hat sich heute früh der Rechtsanwalt gemeldet, der die Abmahnung losgeschickt hat und den Hintergrund erläutert (ich gehe mal davon aus, dass der Kommentar nicht gefaked ist):

„Herr Dr. Schmidt hat ein bestehendes Unternehmen mit der richtigen Adresse, aber mit der Telefonnummer eines unmittelbaren Konkurrenten angegeben. In seiner Bewertung hat er dann ausgeführt, dass das Unternehmen unter neuer Führung stehe… Richtig ist, dass das Konkurrenzunternehmen unter neuer Führung steht, nicht aber das bewertete Unternehmen. Dass es sich mithin um eine Falschinformation handelt, die eindeutig geschäftsschädigend ist, leuchtet wohl jedem ein. Dem Leser wird vorgegaukelt, ein alteingesessenes Unternehmen stehe unter neuer Führung, und wer dort anruft, landet bei einem Konkurrenten… Mit Meinungsfreiheit hat das nichts mehr zu tun…“

Ja, und dazu braucht es die juristische Keule? Das ist doch sicher keine bewusste bzw. böswillige Geschäftsschädigung, sondern schlicht ein Irrtum, an dem sich die Sache aufhängt. Also, ein kleines Mail oder ein netter Kommentar hätte das Problem vermutlich schnell gelöst und viele Diskussionen erspart. Ganz abgesehen vom Gesichtsverlust des Abmahners.


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